Cyberstalking
Ich bekomme eine private E-Mail, eine Chat-Nachricht ... Jemand denkt an mich, wie schön! Nicht unbedingt. Cyberstalker stellen anderen Menschen online nach, belästigen und bedrängen sie, lassen sie ihre Gegenwart spüren, oft rund um die Uhr. Die Stalker können Fremde sein, Personen aus dem eigenen Umfeld und nicht selten auch (Ex-)Partnerinnen oder (Ex-)Partner.
Schnell zum Ziel:
HILFE. JETZT. SOFORT.
-
110
Polizei-NotrufSie oder andere sind in Gefahr? Wählen Sie den Polizei-Notruf oder wenden Sie sich an eine Polizei-Dienststelle in Ihrer Nähe.
-
Zum Hilfe-Finder
Sie suchen Beratung und/oder Hilfe zu diesem oder einem anderen Thema? Hier können Sie gezielt nach Ihrem Thema filtern.
Was ist Cyberstalking?
Stalker verfolgen einen anderen Menschen, bedrohen und terrorisieren ihn, dringen bis in seine Privatsphäre vor – und zwar immer wieder. Dieses Nachstellen über lange Zeit belastet Stalking-Opfer schwer. Sie fühlen sich angreifbar und nirgendwo mehr sicher. Stalker belauern, verfolgen und bedrohen ihr Opfer auf der Straße, mit Anrufen oder Briefen. (Mehr erfahren: zu unserer Themenseite Stalking.) Wenn Stalker überwiegend oder ausschließlich digitale Kanäle nutzen, dann spricht man von Cyberstalking.
(Cyber-)Stalking wirkt genauso zerstörerisch wie (Cyber-)Mobbing. Betroffene leiden oft an Ängsten, Schlafstörungen und/oder massiven seelischen Belastungen. Cyberstalking hinterlässt keine sichtbaren Spuren und ist gegenüber anderen schwer zu beweisen. Viele Betroffene ziehen sich deshalb ganz zurück. Diese Vereinsamung ist zusätzlich qualvoll. Und sie macht es den Stalkern noch leichter, Kontrolle über ihre Opfer zu gewinnen. (Was können Sie tun, wenn Sie gestalkt werden? Zu den Tipps für Betroffene. Beratung und Unterstützung finden: zur HILFE-Box.)
Ist (Cyber-)Stalking eine Straftat?
Ja. (Cyber-)Stalking ist kein Liebesbeweis, sondern eine Straftat! Wer anderen nachstellt, kann zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre, wenn das Opfer zu Tode kommt, bis zu zehn Jahre) verurteilt werden. Auch einzelne Vergehen im Rahmen des Stalkings (zum Beispiel Körperverletzung, Verleumdung, Beleidigung oder Sachbeschädigung) können angezeigt werden und zu einer Verurteilung führen.
Typisch: Cyberstalker ...
- belauern andere im Web und versuchen, möglichst viele Infos über sie zu sammeln. Dabei nutzen sie teilweise sogar spezielle Schnüffel-Software (Spyware).
- belästigen ihre Opfer per E-Mail, über Messenger-Apps oder in Social-Media-Kanälen.
- hacken manchmal auch die Accounts ihrer Opfer: um noch mehr über sie zu erfahren oder ihre Identität zu stehlen.
- verbreiten Lügen über ihre Opfer, zum Beispiel in den sozialen Medien.
- lassen nicht locker. Das Opfer immer und immer wieder belauern, bedrohen und einschüchtern: Das ist auch typisch für das herkömmliche Stalking. Cyberstalker haben ein noch leichteres Spiel. Über das Smartphone können sie ihre Opfer rund um die Uhr überallhin verfolgen und kontrollieren.
Cyberstalking in der (Ex-)Partnerschaft
(Cyber-)Stalking ist immer der Versuch, Macht über einen anderen Menschen zu gewinnen. Das gilt auch in der Partnerschaft – oder nach dem Bruch einer Beziehung. Cyberstalker glauben, dass sie das Recht haben, ihre Partnerinnen oder Partner zu kontrollieren. Ob in der Partnerschaft oder nach einer Trennung: (Ex-)Partner und (Ex-)Partnerinnen tun sich besonders leicht, Kontrolle auszuüben: Sie sind mit den Lebensgewohnheiten ihrer Opfer vertraut, kennen oft deren Online-Passwörter, haben Zugang zu gemeinsamen Konten. Den Opfern fällt es oft nicht leicht, eine Grenze zu ziehen – für sich selbst und für den Täter bzw. die Täterin.
Wo endet die Fürsorge, wo beginnt Kontrolle? Wann mündet Übereifer in Gewalt? Spätestens, wenn Sie sich unwohl fühlen, ein seltsames Bauchgefühl haben, „ihr“ oder „ihm“ immer öfter aus dem Weg gehen, ist es Zeit zu handeln.
Symbolbild: Ob Fremde, Bekannte, die (Ex-)Partnerin oder der (Ex-)Partner: Cyberstalker und Cyberstalkerinnen können ihre Opfer im Internet auf vielfältige Weise ausspähen – und ihre eigene Identität im Schutz des Webs verbergen.
Cyberstalking und Cybermobbing
- Beim Cyberstalking verfolgt eine Person einen anderen Menschen. Das Ziel: möglichst viel Informationen, Einfluss und Kontrolle über deren Leben zu gewinnen. Stalker handeln meist im Verborgenen. Nach außen geben sie sich unbeteiligt und unschuldig.
- Beim Cybermobbing greifen eine oder mehrere Personen einen Menschen an. Ihr Ziel: das Opfer quälen, demütigen und schwächen – um sich selbst stärker zu fühlen. Mobber und Mobberinnen suchen die Aufmerksamkeit und den Applaus von anderen.
Stalking und Mobbing sind nicht immer klar zu trennen:
(Cyber-)Stalker und (Cyber-)Stalkerinnen wenden auch Mobbing-Methoden an. (Cyber-)Mobber und (Cyber-)Mobberinnen verfolgen und belauern ihre Opfer oft systematisch.
Hier erfahren Sie mehr: zur Themenseite Stalking, zur Themenseite Mobbing, zur Themenseite Cybermobbing.
Schon wieder ein Anruf von ihm oder ihr, der zehnte, zwanzigste, hundertste heute ... Cyberstalking zermürbt die Opfer durch stetiges Nachstellen. Durch das Smartphone haben Stalker und Stalkerinnen jederzeit und überall Zugriff auf ihre Opfer.
Cyberstalking: Sagen Sie „Stopp“!
- Sagen Sie der Person, die Sie verfolgt, ausdrücklich, dass Sie ab sofort jeden Kontakt verbieten.
- Ändern Sie Ihre Online-Passwörter. Sperren oder blockieren Sie Ihre Social-Media-Accounts für den Stalker oder die Stalkerin.
- Berichten Sie Menschen, denen Sie vertrauen können, von Ihrer Situation und/oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle (Adressen finden Sie unten in der HILFE-Box).
- Sammeln Sie Beweise für das Stalking. Drucken Sie E-Mails aus, machen Sie Screenshots von Posts. Speichern Sie digitale Beweise offline, zum Beispiel auf einem USB-Stick.
- Die Stiftung Weißer Ring hat die „NO STALK“-App entwickelt. Mit ihr können Sie alle Vorfälle mit Ihrem Smartphone dokumentieren (mit Fotos, Videos und Sprachaufnahmen). Die kostenlose „NO-STALK“-App: alle Infos
und die Download-Links. - Zeigen Sie den Stalker oder die Stalkerin an!
CYBERSTALKING: BERATUNG & HILFE
-
-
Sie werden gestalkt? Oder ein Mensch in Ihrem Umfeld? Hier finden Sie Anlaufstellen:
-
110
Sie werden in diesem Moment bedroht? Rufen Sie die Polizei!
-
Polizeiliche Beratung
Sie möchten sich beraten lassen und/oder Anzeige erstatten? In allen Polizeipräsidien in Bayern gibt es Beauftragte für Kriminalitätsopfer, die Sie auch zum Thema Stalking beraten und unterstützen.
-
-
-
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK)
Hier finden Sie alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Infomaterial und Links.
-
Zum Hilfe-Finder
Sie suchen weitere Beratungs- oder Hilfeangebote, im Web oder in Ihrer Nähe? Hier können Sie gezielt nach Ihrem Thema filtern.
-
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK)